- Rülzheim - Baugebiet "Süd E", Schwester-Katharina-Weg
Neubaugebiet "Süd E" - Schwester-Katharina-Weg
Auf dem Gelände des ehemaligen Blockheizkraftwerkes sowie der angrenzenden Grünfläche im Südring enstand 2017 ein weiteres innerörtliches Baugebiet.
Der im Mai 2016 fertig gestellte Bebauungsplan weist insgesamt 15 Bauplätze ab ca. 350 m² bis ca. 570 m² für Eigenheime aus, auf denen Gebäude mit 1 Vollgeschoss (max. Trauhföhe 5,00 m; max. Gebäudehöhe 9,00 m) und maximal 2 Wohneinheiten errichtet werden können.
Nach Abriss des Blockheizkraftwerkes im September 2016 wurden die Erschließungsarbeiten bis zum Frühjahr 2017 abgeschlossen. Die Vergabe der Grundstücke anhand der vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien ist bereits erfolgt.
Inzwischen wurden alle Baugrundstücke verkauft.
Die Vergaberichtlinien, die Verkaufsbedingungen sowie die maßgeblichen Bauvorschriften erhalten Sie hier als Download oder direkt bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim folgende Personen zur Verfügung:
Herr Michael Schall
Tel.: 07272 7002-1072
Fax: 07272 7002-91072
Webseite: https://www.ruelzheim.de
E-Mail: m.schall@ruelzheim.dePostadresse
Gebäude: Deutschordenshaus
Raum-Nr.: 2 DOH
Am Deutschordensplatz 1
76761 RülzheimAufgaben
Details- Stellvertretende Fachbereichsleitung
- Bauleitplanung
- Baulanderschließung
- Grundstücksangelegenheiten für die OG Rülzheim
- Grundstücksangelegenheiten Gewerbegrundstücke
- Vermessung
- Reserveraum für Extremhochwasser
Dateiname Größe Datum Rülzheim NBG "Süd E" - Bebauungsplan - Planteil 449,56 KB 01.12.2016 Rülzheim NBG "Süd E" - Bebauungsplan - Begründung 952,69 KB 01.12.2016 Rülzheim NBG "Süd E" - Bebauungsplan - textliche Festsetzungen 136,45 KB 01.12.2016 Rülzheim NBG "Süd E" - Informationen zu Ver- und Entsorgung 897,83 KB 29.05.2017 - Rülzheim - Wohnbauflächen am "Südhang"
Wohnbauflächen am "Südhang"
Die Ortsgemeinde Rülzheim unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Momentan gibt es keinerlei innerörtlichen Flächenpotentiale mehr, die einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden könnten und im Eigentum der Ortsgemeinde stehen. Als Flächenpotential ist nunmehr "nur" noch der über 25 ha große sog. "Südhang" vorhanden. Diese Fläche ist schon seit Jahren im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als Wohnbaufläche verankert.
Die Ortsgemeinde Rülzheim hat daher eine Machbarkeitsstudie für die Potentialfläche erarbeitet. Wesentliche Aspekte, die in der Studie waren z. B. die Verkehrsführung, die Erschließung und Versorgung des Gebiets, Verkehrslärm, Anforderungen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerung des Gebietes, Bodenordnung, Denkmalschutz sowie Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schulen).
Der Südhang erstreckt sich in Süd-Nord-Ausdehnung zwischen der Bahnlinie der Bahnstrecke Karlsruhe-Germersheim und der nach Süden orientierten Hanglage am Almosenberg, den Rülzheimern auch als "Hohl" geläufig. In West-Ost-Ausdehnung erstreckt sich das Gebiet zwischen dem jüdischen Friedhof und der Landstraße nach Bellheim.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können sich spätere Interessenten für ein Baugrundstück anhand unseres hier als Download zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen registrieren lassen.
Inzwischen stehen die Lage und Abgrenzung des 1. Bauabschnittes fest. Für die Realisierung dieses Gebietes wird grob folgender Zeitplan prognostiziert:
- Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erfolgte im Sommer 2024
- Abschluss der Erschließungsplanung und Ausschreibung der Arbeiten im 2. Quartal 2025
- Beginn der Erschließung: Herbst 2025 mit einer Dauer von ca. 1,5 - 2 Jahren
- Grundstücksvergabe ab Mitte 2027
- Baureife Grundstücke ab Ende 2027
Ein Verfahren zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücke liegt demnach zeitlich noch in erheblicher Entfernung. Die Bürger werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt oder auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen informiert.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim folgende Personen zur Verfügung:
Herr Michael Schall
Tel.: 07272 7002-1072
Fax: 07272 7002-91072
Webseite: https://www.ruelzheim.de
E-Mail: m.schall@ruelzheim.dePostadresse
Gebäude: Deutschordenshaus
Raum-Nr.: 2 DOH
Am Deutschordensplatz 1
76761 RülzheimAufgaben
Details- Stellvertretende Fachbereichsleitung
- Bauleitplanung
- Baulanderschließung
- Grundstücksangelegenheiten für die OG Rülzheim
- Grundstücksangelegenheiten Gewerbegrundstücke
- Vermessung
- Reserveraum für Extremhochwasser
Dateiname Größe Datum Bewerbungsbogen Südhang.pdf 102,70 KB 22.03.2018 V2_Städtebauliches Konzept_2020_12.pdf 1,41 MB 09.06.2021 - Hördt - Neubaugebiet "Nord-West", 2. Bauabschnitt - 2. Teilabschnitt
Neubaugebiet "Nord-West", 2. Bauabschnitt - 2. Teilabschnitt - Am Zwischenweg -
Im westlichen Anschluss an den 1. Teilabschnitt des Baugebietes wird der 2. Teilabschnitt entstehen. Im insgesamt rd. 2,8 ha großen Gebiet werden 7 Grundstücke mit Flächengrößen zwischen 500 und 600 m² im Eigentum der Ortsgemeinde Hördt zur Verfügung stehen.
Derzeit laufen die Erschließungsarbeiten (Straße, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) für das Gebiet. Die Erschließung wird voraussichtlich im Jahr 2019 fertiggestellt sein.
Der Bebauungsplan für die momentan noch gemeindeeigenen Flächen ab ca. 500 m² bis ca. 600 m² sieht Grundstücke für die Einzel- bzw. Doppelhausbebauung vor.
Das Verfahren zur Vergabe der gemeindeeigenen Baugrundstücke wird voraussichtlich im Februar 2019 beginnen. Die Bürger werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt oder auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen informiert.
Einen Bewerbungsbogen für die gemeindlichen Baugrundstücke sowie die maßgeblichen Bauvorschriften haben wir vorab schon als Download zur Verfügung gestellt. Ferner sind mittlerweile die Vergaberichtlinien und Verkaufsbedingungen für das Baugebiet seitens des Ortsgemeinderates Hördt beschlossen worden. Diese stehen Ihnen ebenso als Download zur Verfügung.
Aus nachfolgendem Lageplan kann die Lage der gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet entnommen werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim folgende Personen zur Verfügung:
Inzwischen wurden alle kommunalen Baugrundstücke verkauft.
Herr Thomas Ossig
Tel.: 07272 7002-1074
Fax: 07272 7002-91074
Webseite: https://www.ruelzheim.de
E-Mail: t.ossig@ruelzheim.dePostadresse
Gebäude: Deutschordenshaus
Raum-Nr.: 4 DOH
Am Deutschordensplatz 1
76761 RülzheimAufgaben
Details- Städtebauförderung
- Geothermie, Windkraft, Kiesabbau
- Flächennutzungsplan
- Grundstücksangelegenheiten (Bauplatzvergabe, Beurkundung)
- Vermessungswesen
- Umlegungsverfahren
- Dorferneuerung (Hördt, Kuhardt, Leimersheim)
- Kuhardt
Aktuell stehen in Kuhardt keine gemeindeeigenen Baugrundstücke zur Verfügung.
- Leimersheim - Wohnbauflächen im "Brühl"
Wohnbauflächen im "Brühl" -
Allgemeine Informationen zum Baugebiet "Im Brühl"
Die Ortsgemeinde Leimersheim hat in den letzten Jahren die vorhandenen und realisierbaren Wohnbauflächenpotentiale genutzt und zuletzt die Baugebiete "Seelhof" und "Niederhorst III" entwickelt. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine größeren, unmittelbar entwicklungsfähigen innerörtlichen Bauflächenpotentiale mehr vorhanden. Demgegenüber steht nach wie vor eine anhaltende Nachfrage an Baugrundstücken. Im Flächennutzungsplan ist lediglich die Fläche im "Brühl" noch als entwickelbare Wohnbaufläche festgelegt.
Der "Brühl" hat eine Gesamtfläche von ca. 5 ha und befindet sich östlich des historischen Ortskerns. Die Fläche wird im Westen durch die Straßen "Brühlweg" und "Hintergasse" und im Süden durch das ehemalige Baugebiet "Spitzstücke" eingerahmt. Die natürlichen Begrenzungen im Norden und Osten bilden der Otterbach und das Fischmal.
Das Baugebiet „Im Brühl“ umfasst nach Fertigstellung insgesamt 68 Baugrundstücke, welche eine durchschnittliche Größe von rund 420 Quadratmetern aufweisen. Hiervon sind zwei Grundstücke im Westen des Gebietes konkret für den Mehrfamilienhausbau vorgesehen.
Die Erschließungsarbeiten sind derweil in vollem Gange. Eine Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist nach aktuellem Stand voraussichtlich für Herbst 2024 geplant. Wir weisen darauf hin, dass es hierbei allerdings zu witterungsbedingten Verzögerungen kommen kann.
Zwischenzeitlich wurde eine 1. Änderung des Bebauungsplans "Im Brühl" bekanntgemacht.
Diese bezieht sich auf Festsetzungen zur Nutzung von Photovoltaik - und /oder Solarthermieanlagen im Baugebiet "Im Brühl". Die Unterlagen zum Bebauungsplan "Im Brühl, sowie zur 1. Änderung" stehen im Downloadbereich unten ebenfalls zur Verfügung.Mitteilung zum Start der Bewerbungsphase für kommunale Bauplätze im Neubaugebiet "Im Brühl"
Ab dem 17.06.2024 besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Bewerbung für die Zuteilung eines kommunalen Bauplatzes im Neubaugebiet „Im Brühl“.
BEWERBUNGSPHASE VON 17.06.2024 BIS 18.09.2024
Zur Umsetzung der in den Vergaberichtlinien genannten Ziele hat sich der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim dazu entschieden, die kommunalen Bauplätze in Chargen auszuschreiben. In dieser Ausschreibung werden zunächst sieben Bauplätze für die Errichtung von Einzelhäusern ausgeschrieben.
Weitere Grundstücke können zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Beschlussfassung durch den Gemeinderat ausgeschrieben werden. Jener Zeitpunkt steht aktuell noch nicht fest.
Im Baugebiet gilt eine offene Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser.
Der Kaufpreis der erschlossenen Bauplätze beträgt 350,00 €/m².
Die durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossene Vergaberichtlinie sowie die Verkaufskriterien, können ab dem 13.06.2024 unter auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter „Bauen – Wirtschaft – Umwelt“ / „Informationen rund ums Bauen“ / „Baugebiet, Baugrundstücke“ / „Leimersheim – Wohnbauflächen Im „Brühl““ sowie über das BAUPILOT Portal (Baugebiete und Grundstücke in Rülzheim | baupilot.com) eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vergaberichtlinie und die Verkaufskriterien in Papierform in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Rülzheim einzusehen.
Bewerbungen für kommunale Bauplätze im Neubaugebiet „Im Brühl“ können ab dem 17.06.2024 über das BAUPILOT Portal eingereicht werden.
Link zum BAUPILOT Portal zur Einreichung Ihrer Bewerbung:Baugebiete und Grundstücke in Rülzheim | baupilot.com
Sollte eine elektronische Bewerbung nicht möglich oder gewollt sein, ist auch eine Bewerbung in schriftlicher Form möglich und kann persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim eingereicht oder per Einschreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Fachbereich Bauen, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim geschickt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bewerbung alle notwendigen Unterlagen, wie auch bei einer elektronischen Bewerbung, beizufügen sind. Auch bei der schriftlichen Bewerbung kann das Fehlen einzelner Unterlagen gemäß der Vergaberichtlinie zu Punktabzug bzw. Ausschluss führen.
Die Vergabe erfolgt nach dem zweiteiligen Verfahren.
Jeder Bewerber/jeder Haushalt gibt eine Bewerbung auf das Baugebiet ab, die im ersten Schritt gesammelt und nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß den Vergaberichtlinien von der Kommune berücksichtigt wird. Im zweiten Schritt werden dann die Bewerber, die zum Zuge kommen, aufgefordert, Ihre Bauplatz-Prioritäten abzugeben.Bitte lesen Sie sich die Vergaberichtlinien aufmerksam durch und nehmen diese zur Kenntnis.
Welche Nachweise und Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der Vergaberichtlinie und dem Bewerberfragebogen auf BAUPILOT.Wir weisen in dieser Bekanntmachung nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bereits im Vorfeld in Papierform oder digital an die Verbandsgemeinde Rülzheim bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung oder die Ortsgemeinde Leimersheim eingereichte Bewerbungsbögen oder Interessensbekundungen nicht automatisch am Bewerbungsprozess um die oben beschriebenen Bauplätze teilnehmen.
Eine erneute Bewerbung für die oben beschriebene Ausschreibung ist daher notwendig.
Interessensbekundung und Bewerbung für Bauplätze im Neubaugebiet „Im Brühl“ in der Ortsgemeinde Leimersheim
Die Ortsgemeinde hat sich dazu entschieden zur Unterstützung des Prozesses einer Vergabe der kommunalen Bauplätze ein online gestütztes System in Anspruch zu nehmen. Hierfür wird die Plattform der BAUPILOT GmbH verwendet.
Hierdurch wird auch eine erneute Bewerbung von Personen notwendig, die bereits in der Vergangenheit einen Bewerbungsbogen in Papierform oder auf digitalem Wege bei der Verbandsgemeinde Rülzheim oder der Ortsgemeinde Leimersheim eingereicht hatten.
Erläuterung der Vorgehensweise bei Interesse an kommunalen Bauplätzen in der Ortsgemeinde Leimersheim
1.) Registrierung auf dem BAUPILOT Portal - www.baupilot.com
In einem ersten Schritt bitten wir Sie sich unter dem folgenden Link
https://www.baupilot.com/Account/Register
oder unter www.Baupilot.com auf dem Portal der BAUPILOT GmbH zu registrieren.2.) (Wenn gewünscht) Eintragung über das „Stadtportal“ der Verbandsgemeinde Rülzheim in die sogenannte „Interessentenliste“ der Ortsgemeinde Leimersheim
Nach erfolgter Registrierung haben Sie nun die Möglichkeit sich in die sogenannte „Interessentenliste“ für Baugebiete und Grundstücke in der Ortsgemeinde Leimersheim einzutragen. Hierfür geben Sie auf der Startseite www.baupilot.com in der Suchleiste den Namen der Verbandsgemeinde, also „Rülzheim“ ein. Es öffnet sich ein DropDown Menü. Durch „Klicken“ auf das Wappen hinter dem Namen der Verbandsgemeinde Rülzheim, gelangen Sie dann auf das Stadtportal der Verbandsgemeinde. Sollte kein DropDown Menü erscheinen, können Sie alternativ beim Umkreis „direkt“ auswählen und dann die Suche ausführen, auch so gelangen Sie auf das Stadtportal der VG Rülzheim. Nun können Sie auf den Button „In Interessentenliste eintragen“ klicken und Ihren Eintrag in die Interessentenliste der Ortsgemeinde Leimersheim vornehmen. Hiedurch können wir Sie über Neuigkeiten hinsichtlich Baugrundstücken und den betreffenden Bewerbungsprozessen informieren und ihnen mitteilen, wann eine konkrete Bewerbung für die kommunalen Bauplätze für das Neubaugebiet „Im Brühl“ möglich ist.
Ein Eintrag in die Interessentenliste ist ausdrücklich keine Bewerbung für einen Bauplatz.
3.) Einreichen Ihrer Bewerbung für einen kommunalen Bauplatz im Neubaugebiet „Im Brühl“
Mit Beginn des Bewerbungsphase (ab dem 17.06.2024) haben Sie die Möglichkeit Ihre Bewerbung für einen Bauplatz im Neubaugebiet „Im Brühl“ einzureichen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Stadtportal der Verbandsgemeinde Rülzheim
zur Einreichung Ihrer Bewerbung für einen Bauplatz im Neubaugebiet "Im Brühl" in der Ortsgemeinde Leimersheim.Baugebiete und Grundstücke in Rülzheim | baupilot.com
Wir weisen darauf hin, dass bis dato bereits in Papierform oder digital an die Verbandsgemeinde Rülzheim oder die Ortsgemeinde Leimersheim übermittelte Bewerbungsbögen u. Interessensbekundungen für Bauplätze in Leimersheim bzw. im Neubaugebiet „Im Brühl“ nicht durch die Verwaltung in das BAUPILOT System übernommen werden.
Bei Rückfragen hinsichtlich der Bewerbung für kommunale Baugrundstücke steht Ihnen Herr Thomas Ossig gerne zur Verfügung (Tel: 07272 /7002- 1074, E-Mail: T.Ossig@ruelzheim.de)
Bei baurechtlichen Fragestellungen bzw. bei Fragestellungen zu Ihrem Bauvorhaben steht Ihnen Frau Lisa Hörhold (Tel: 07272 / 7002-1081, E-Mail: L.hoerhold@ruelzheim.de) gerne zur Verfügung.
Herr Thomas Ossig
Tel.: 07272 7002-1074
Fax: 07272 7002-91074
Webseite: https://www.ruelzheim.de
E-Mail: t.ossig@ruelzheim.dePostadresse
Gebäude: Deutschordenshaus
Raum-Nr.: 4 DOH
Am Deutschordensplatz 1
76761 RülzheimAufgaben
Details- Städtebauförderung
- Geothermie, Windkraft, Kiesabbau
- Flächennutzungsplan
- Grundstücksangelegenheiten (Bauplatzvergabe, Beurkundung)
- Vermessungswesen
- Umlegungsverfahren
- Dorferneuerung (Hördt, Kuhardt, Leimersheim)
Dateiname Größe Datum BP_2019_05_07_Satzungsfassung.pdf 945,31 KB 05.03.2021 Begründung_Satzungsfassung_07.05.2019.pdf 3,02 MB 05.03.2021 BPlan Im Brühl, 1. Änderung_Begründung_SF.pdf 537,20 KB 18.01.2024 BPlan Im Brühl, 1. Änderung_textl. Festsetzungen_SF.pdf 208,04 KB 18.01.2024 Scan_Richtlinie für die Vergabe der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Neubaugebiet_Im Brühl_Ortsgemeinde Leimersheim.pdf 3,94 MB 13.06.2024 - Mehrfamilienhausgrundstücke – im Neubaugebiet „Im Brühl“ in der Ortsgemeinde Leimersheim
MFH-Grundstücke im Neubaugebiet "Im Brühl"
Das Neubaugebiet „Im Brühl“ mit einer Gesamtgröße von rund 5 Hektar, befindet sich im Osten der Ortslage und besticht vor allem durch seine unmittelbare Nähe zum Gewässer „Fischmal“, seine ruhige Lage sowie sein attraktives Wohnumfeld. Weiter zeichnet sich das Baugebiet, welches als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen ist, durch seine gute fußläufige Erreichbarkeit innerhalb der Ortslage sowie eine großzügige Randeingrünung aus.
Nach Fertigstellung bietet das Baugebiet insgesamt 68 Baugrundstücke, wovon zwei Grundstücke explizit für den Mehrfamilienhausbau vorgesehen sind.
Es handelt sich hierbei um die Flurstücke Nr. 6119 und 6185. Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Leimersheim.
Mit der Fertigstellung der Erschließung des Baugebietes kann nach aktuellem Sachstand Ende 2024 bzw. Anfang 2025 gerechnet werden.
Der folgende Lageplan verdeutlicht die Lage und Größe der beiden kommunalen Grundstücke für den Mehrfamilienhausbau.
Baurechtliche Voraussetzungen:
Der Bebauungsplan „Im Brühl“ setzt für die beiden Flurstücke Nr. 6119 und 6185 eine GRZ von 0,4 und eine offene Bauweise fest. Hierbei sind Einzelhäuser mit maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Die maximale Traufhöhe beläuft sich auf 7,0m, kombiniert mit einer maximalen Firsthöhe von 10,0m. Dachneigungen sind bis zu 35 Grad zulässig.
Die maximale Anzahl der Wohneinheiten beläuft sich auf 8 pro Gebäude.
Eine erste Änderung des Bebauungsplans „Im Brühl“ legt darüber hinaus Regelungen zur verpflichtenden Nutzung von Photovoltaik- und /oder Solarthermieanlagen fest.
Weitere relevante Festsetzungen sind dem Bebauungsplan „Im Brühl“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans zu entnehmen.
Der Bebauungsplan legt des Weiteren zwei Baufenster sowie eine im rückwärtigen Bereich der Grundstücke liegende Fläche für die Unterbringungen der nachzuweisenden Pkw-Stellplätzen fest.
Konzeptionelle Vorgaben:
Die im aktuellen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen eröffnen die Möglichkeit zur Entwicklung von insgesamt zwei Mehrfamilienhäusern mit einer maximalen Wohnungsanzahl von 16 Einheiten (8 pro Gebäude).
Die Ortsgemeinde verfolgt das Ziel Ihren Bürgerinnen und Bürgern moderne, alternative Wohnformen mit einem Fokus auf einen altersgerechten und für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Etablierung von Angeboten im Bereich der „Altersunterstützung“, bzw. dem „Servicewohnen“ oder Vergleichbarem, wäre darüber hinaus wünschenswert und positiv zu bewerten.
Der derzeitige Bebauungsplan legt für die beiden Grundstücke separate Baufenster fest. Sollte ein den Vorstellungen der Ortsgemeinde entsprechendes Projekt aufgrund der Lage und Form der beiden Baufenster wirtschaftlich, gestalterisch oder organisatorisch nicht, oder nur schwer umsetzbar sein, bestünde die Möglichkeit im Einzelfall den Bebauungsplan anzupassen und die Baufenster zu verbinden.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Ossig (Tel: 07272 / 7002-1074 , T.Ossig@ruelzheim.de) gerne zur Verfügung.